BesÄndG SL 2013 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz Nr. 1816 zur Änderung besoldungsrechtlicher und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften Vom 20. November 2013
Die Artikel 2 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Februar 2013 in Kraft.
Im Übrigen tritt das Gesetz am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.[1]