Art. 8 Abs. 1 2. SBesAnpGGesetz Nr. 1068 zur Anpassung des Saarländischen Besoldungsrechts an das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Zweites Saarländisches Besoldungsanpassungsgesetz - 2. SBesAnpG) Vom 26. Oktober 1977
Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
§ 4 B8B9AnpG SLGesetz Nr. 1537 über die Anpassung der Grundgehälter für Beamte des Saarlandes in den Besoldungsgruppen B 8 und B 9 Vom 26. November 2003
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 3 am 1. April 2004 in Kraft.
§ 2 Abs. 1 BayIngVersStVtrG SLGesetz Nr. 1471 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland vom 21. November/19. Dezember 2000 über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Vom 9. Mai 2001
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 2 BFSGAufgStVtrG SLGesetz Nr. 2173 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-Staatsvertrag - BFSGStVtr) Vom 25. Juni 2025
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 8 Abs. 2 BesÄndG SL 2013Gesetz Nr. 1816 zur Änderung besoldungsrechtlicher und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften Vom 20. November 2013
Im Übrigen tritt das Gesetz am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.[1]