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Aufgabe des Ausschusses ist es, die Kommission auf deren Ersuchen oder von sich aus in folgenden Fragen zu beraten: a) Entwicklung einer Abfallwirtschaftspolitik, die der Notwendigkeit einer besseren Nutzung der Rohstoffquellen und der sicheren, wirksamen Abfallbeseitigung Rechnung trägt, b) Maßnahmen technischer, wirtschaftlicher, behördlicher und rechtlicher Art zur Verringerung des Abfallaufkommens, zur Abfallverwertung und zur Abfallbeseitigung, c) Anwendung der Richtlinien auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und Ausarbeitung neuer einschlägiger Richtlinienvorschläge.
Die Kommission wird von dem durch Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der…
Die Kommission wird von dem durch Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der…
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen wird die Kommission von dem Ausschuss, der durch Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzt wurde,…
Es wird bei der Kommission ein Ausschuß für Abfallwirtschaft eingerichtet, im folgenden „Ausschuß“ genannt.
Für die Zwecke dieser Verordnung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen sollte die Kommission von dem durch die Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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