Art. 4 Abs. 3 32004D0859BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/859/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 7 32006D0856BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (kodifizierte Fassung) (2006/856/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 19 Abs. 4 32008L0090Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32004D0619Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 13 Abs. 4 32006D1672Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32004D0618Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.