Art. 6 Abs. 3 32005D0476BESCHLUSS DES RATES vom 21. Juni 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle und zur Änderung der Beschlüsse 2004/617/EG, 2004/618/EG und 2004/619/EG (2005/476/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 7 Abs. 3 32004R1676VERORDNUNG (EG) Nr. 1676/2004 DES RATES vom 24. September 2004 zur Annahme autonomer Übergangsmaßnahmen betreffend die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Bulgarien und die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse nach Bulgarien
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32006D0106BESCHLUSS DES RATES vom 30. Januar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/106/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 6 Abs. 3 32004R1762VERORDNUNG (EG) Nr. 1762/2004 DES RATES vom 24. September 2004 über die Verwaltung des Systems der doppelten Kontrolle ohne mengenmäßige Beschränkungen für die Ausfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Republik Moldau in die Europäische Gemeinschaft
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32006D0067BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen (2006/67/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.