Art. 1 31999D0819
Der Beitritt zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft wird genehmigt.Der Wortlaut des Übereinkommens und der Erklärung der Europäischen Atomgemeinschaft gemäß Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens sind dem Beschluß beigefügt.