Erwägungsgrund 1 32003D0497
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion beteiligen sich die nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitglieder an der Operation, wenn sie dies wünschen; werden die Länder, denen der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen angeboten hat, Mitgliedstaaten zu werden, um Teilnahme an der Operation gemäß den vereinbarten Modalitäten gebeten; können potenzielle Partner ebenfalls um Teilnahme an der Operation gebeten werden.