Erwägungsgrund 2 32004D0527Burkina Faso ist ein AKP-Staat und Vertragspartei des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens; Burkina Faso hat im November 2000 beantragt, an den Bestimmungen des…
Erwägungsgrund 1 32005D0599BESCHLUSS DES RATES vom 21. Juni 2005 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft des Abkommens zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (2005/599/EG)
Mit Beschluss vom 27. April 2004 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den AKP-Staaten zur Änderung des Partnerschaftsabkommen zwischen den…
Erwägungsgrund 7 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…
Erwägungsgrund 7 32006D0617BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/617/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…
Erwägungsgrund 5 32006D0618BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/618/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens, der gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Übereinkommens Voraussetzung für den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Protokoll ist, wurde…
Erwägungsgrund 5 32006D0616BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/616/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens, der gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Übereinkommens Voraussetzung für den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Protokoll ist, wurde…