Beschluss (EU) 2016/853 des Rates vom 12. Mai 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Kroatien, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakten von 2003, 2005 und 2011 wird dem Beitritt zu einem Abkommen, das von den Mitgliedstaaten und der Union mit Drittländern oder internationalen Organisationen unterzeichnet oder geschlossen wurde, durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zugestimmt. Dieser Artikel sieht für einen derartigen Beitritt ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem ein Protokoll zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittland geschlossen wird.
Erwägungsgrund 1 32016D0853
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