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Korea ist ebenfalls der Auffassung, dass das Abkommen gegenstandslos geworden ist.
Das Abkommen ist seit Ausschluss der Betreiber von Telekommunikationsdiensten der Europäischen Gemeinschaft aus dem Anwendungsbereich des Abkommens, der…
An diesem Tag wurde die Verordnung zur Durchführung des Abkommens gegenstandslos.
Die Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea gemäß Artikel…
Da die Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 somit gegenstandslos geworden ist, ist sie aufzuheben.
Die Gemeinschaft kündigt das Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea.
Es ist angemessen, dass die Gemeinschaft das Abkommen kündigt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.