Erwägungsgrund 4 32006D0235BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (2006/235/EG)
Das Abkommen sollte von der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006R1185VERORDNUNG (EG) Nr. 1185/2006 DES RATES vom 24. Juli 2006 zur Kündigung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999
Das Abkommen sollte daher nach dem Verfahren des Artikels 14 des Abkommens gekündigt werden.
Erwägungsgrund 4 32004R2000VERORDNUNG (EG) Nr. 2000/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Korea
Es ist angemessen, dem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32008D0389BESCHLUSS 2008/389/GASP DES RATES vom 7. April 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Zentralafrikanischen Republik
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0497BESCHLUSS DES RATES vom 8. März 2012 zum Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (2012/497/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 2 32009D0989BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (2009/989/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —