Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (nachfolgend „Assoziationsabkommen“ genannt), seine Anhänge und Protokolle und die gemeinsamen Erklärungen, die Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft und der Briefwechsel, die der Schlussakte beigefügt sind, werden im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen…
Das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik…
Das am 25. Juni 2001 in Luxemburg im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den…
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.