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In bestimmten Bereichen, die unter das Eurocontrol-Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt vom 13. Dezember 1960 fallen, das mehrfach geändert und durch das am 27. Juni 1997 zur Unterzeichnung aufgelegte Protokoll neu gefasst wurde („revidiertes Übereinkommen“), ist die Gemeinschaft ausschließlich oder gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten zuständig. Der Beitritt der Gemeinschaft zu Eurocontrol zum Zweck der Ausübung dieser Zuständigkeit ist nach Artikel 40 des überarbeiteten Übereinkommens zulässig.
Gemäß den Verpflichtungen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit sollten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die…
„Eurocontrol“ bezeichnet die Europäische Organisation für die Sicherung der Luftfahrt, die durch das Internationale Übereinkommen über Zusammenarbeit zur…
Dem in Brüssel am 27. Juni 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember…
Eurocontrol wurde gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 beauftragt, die Kommission bei der Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen zur…
Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) kann über Informationen verfügen, die den Mitgliedstaaten oder der Kommission helfen…
Für einige der unter das Übereinkommen von Kapstadt und das zugehörige Luftfahrtprotokoll fallenden Bereiche besitzt die Gemeinschaft ausschließliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.