Erwägungsgrund 3 32004D0651
Der EZB-Rat hat dem Rat empfohlen, die Bestellung eines neuen externen Rechnungsprüfers der Banca d'Italia, den diese nach ihren vergaberechtlichen Vorschriften ausgewählt hat, ab dem Geschäftsjahr 2004 für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung anzuerkennen.