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In Anlage 4 sind die Drittländer aufgeführt, aus denen beide Parteien die Einfuhr von Saatgut zulassen. Ferner sind in Anlage 4 die Kulturarten und der Geltungsbereich der Anerkennung festgelegt.
Erwächst ein Feldbestand aus anerkanntem Saatgut, so sind im Antrag die Anerkennungsnummer und die Kategorie anzugeben, unter der das Saatgut anerkannt worden…
Saatgut einer Sorte, die ausschließlich in einem der Sortenliste entsprechenden amtlichen Verzeichnis außerhalb der Vertragsstaaten eingetragen ist, kann…
Anhang 6 betrifft Saatgut von Kulturpflanzen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus, des Zierpflanzenbaus und des Weinbaus. Er wird durch vier Anlagen…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Saatgut von Futterpflanzen, das — unmittelbar von Basissaatgut oder Zertifiziertem Saatgut stammt, das entweder in einem…
Die Mitgliedstaaten können für die einheimische Erzeugung hinsichtlich der Voraussetzungen der Anhänge I und II, zusätzliche oder strengere Voraussetzungen für…
Ungeachtet des Artikels 3 Absatz 1 können die Mitgliedstaaten den Erzeugern auf ihrem Gebiet die Genehmigung erteilen, folgende Saatgutmengen in den Verkehr zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.