Art. 5a 31966L0402
Die Mitgliedstaaten können die Anerkennung von Saatgut von Hafer, Gerste, Reis und Weizen auf Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation beschränken.
Die Mitgliedstaaten können die Anerkennung von Saatgut von Hafer, Gerste, Reis und Weizen auf Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation beschränken.