Art. 2 Abs. 2 32006D0492BESCHLUSS MONUC SPT/2/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. Mai 2006 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (2006/492/GASP)
Der Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union und der EU-Operation Commander sind ebenfalls berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses…
Art. 2 Abs. 2 32009D0369Der Befehlshaber der EU-Operation, der Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union oder ihre Stellvertreter sowie Vertreter der Kommission nehmen an…
Art. 2 Abs. 2 32008D0313Der Befehlshaber der EU-Operation, der Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union oder ihre Stellvertreter sowie Vertreter der Kommission nehmen an…
Art. 2 Abs. 2 32011D0814BESCHLUSS EUTM SOMALIA/2/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. Dezember 2011 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (2011/814/GASP)
Der Befehlshaber der EU-Mission oder sein/ihr Stellvertreter, der Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union oder sein/ihr Stellvertreter sowie…
Art. 3 Abs. 1 32009D0412BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (2009/412/GASP)
Alle EU-Mitgliedstaaten sind berechtigt, an den Beratungen des Ausschusses teilzunehmen. An der laufenden Durchführung der Mission beteiligen sich jedoch nur…