Erwägungsgrund 2 32006D0492
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza vom 7., 8. und 9. Dezember 2000 und von Brüssel vom 24. und 25. Oktober 2002 wurden Regelungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen und für die Einsetzung eines Ausschusses der beitragenden Länder festgelegt.