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IN DER ERWÄGUNG, dass gewährleistet werden muss, dass der mit dem Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit eingesetzte Gemischte Ausschuss bis zum Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und bis zur Einsetzung des Kooperationsrats die Befugnisse wahrnehmen kann, die dem Kooperationsrat mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen übertragen werden und die zur Durchführung des Interimsabkommens notwendig sind,
Es muss gewährleistet werden, dass der mit dem Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit eingesetzte Gemischte…
IN DER ERWÄGUNG, dass zu diesem Zweck die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens so bald wie möglich…
Der mit dem Abkommen eingesetzte Kooperationsausschuss wurde mit bestimmten Aufgaben betraut. Der Kommission sollten daher die erforderlichen Befugnisse für die…
Gemäß Artikel 31 dieses Abkommens ist ein Gemischter Ausschuss eingesetzt worden, dem die Verwaltung dieses Abkommens obliegt und der für dessen ordnungsgemäße…
Nach Artikel 42 des Interimsabkommens überwacht der Gemischte Ausschuss, der mit dem Abkommen eingesetzt wurde, die Anwendung und Durchführung des…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für das Abkommen eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.