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Aufgrund des Antrags Mexikos, der auf den „Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung (Formal talks on Free Trade Agreement adaptations following the EU enlargement)“ vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, muss Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor geändert werden, um die neuen mexikanischen Spirituosenbezeichnungen Charanda und Sotol ab 29. Oktober 2004 zu schützen.
ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens…
Aufgrund der Erweiterung muss Anlage I Abschnitt A des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken des Assoziationsabkommens zwischen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des…
Die Europäische Union hat in einem Schriftwechsel mit den Vereinigten Staaten von Amerika die gegenseitige Anerkennung und den Schutz bestimmter Spirituosen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I Abschnitt A des Abkommens über…
Am 24. November 2005 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Republik Chile Verhandlungen zur Änderung des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.