Erwägungsgrund 1 32004D0785
Aufgrund des Antrags Mexikos, der auf den „Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung (Formal talks on Free Trade Agreement adaptations following the EU enlargement)“ vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, muss Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor geändert werden, um die neuen mexikanischen Spirituosenbezeichnungen Charanda und Sotol ab 29. Oktober 2004 zu schützen.