Erwägungsgrund 3 32004D0881BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits aufgrund der Erweiterung (2004/881/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Durchführung der Bestimmungen über Spirituosen —
Erwägungsgrund 3 32009R0936VERORDNUNG (EG) Nr. 936/2009 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen (kodifizierte Fassung)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Spirituosen —
Erwägungsgrund 14 32005D0388BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302) (2005/388/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses —
Erwägungsgrund 3 32007D0166Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fischerei und Aquakultur —
Erwägungsgrund 7 32008D0264BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/264/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32007R0416Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 11 der Richtlinie 2005/44/EG genannten Ausschusses.