Erwägungsgrund 1 32004D0815
Die Europäische Gemeinschaft ist Mitglied der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM); bei ihrem Beitritt zu dieser Organisation hat die Gemeinschaft eine einheitliche Erklärung über die Ausübung der Zuständigkeiten und des Stimmrechts durch die Europäische Gemeinschaft hinterlegt.