Art. 3 32004D0491BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. April 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/819/Euratom über den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 in Bezug auf die dem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung (2004/491/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
Art. 11 32004D0605BESCHLUSS DES ÜBERSETZUNGSZENTRUMS FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION vom 13. April 2004 betreffend die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (2004/605/EG)
Der vorliegende Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. April 2004 in Kraft.
Art. 4 Abs. 2 32008D0014ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Oktober 2008 zu Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in der Slowakei (EZB/2008/14) (2008/892/EG)
Diese Entscheidung tritt am 1. November 2008 in Kraft.
Erwägungsgrund 2 32005D0442BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2005 zur Anpassung der Vergütungen gemäß dem Beschluss 2003/479/EG über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (2005/442/EG)
Die letzte Anpassung dieser Vergütungen erfolgte durch den Beschluss 2004/240/EG und wurde am 1. April 2004 wirksam.
Art. 2 32004D0733BESCHLUSS BiH/2/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. September 2004 zur Ernennung eines Operation Commander der EU für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/733/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 30. September 2004 in Kraft.
Anlage 10 Nr. *) BBVAnpG2000Art4uaBekBekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
Nach Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091).