Erwägungsgrund 6 32018D0008BESCHLUSS (EU) 2018/8 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D0344Um die zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte der Beschluss ab dem Beginn des…
Art. 6 Abs. 2 32010D0111BESCHLUSS 2010/111/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind ab dem 1. März 2010 anrechnungsfähig. Sie werden nach den für den Gesamthaushaltsplan…
Art. 5 32009D0979BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2009 zur Genehmigung des von Bulgarien vorgelegten nationalen Programms zur Kontrolle und Überwachung der Transportbedingungen für aus der Union über den Hafen von Burgas ausgeführte lebende Rinder sowie der Finanzhilfe der Union für 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10004) (Nur der bulgarische Text ist verbindlich) (2009/979/EU)
Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2010.
Erwägungsgrund 5 32010D0566BESCHLUSS Nr. 1/2010 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ALGERIEN vom 3. August 2010 zur Änderung von Artikel 15 Absatz 7 des Protokolls Nr. 6 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/566/EU)
Da die Gültigkeit von Artikel 15 Absatz 7 des Protokolls Nr. 6 des Abkommens am 31. Dezember 2009 endet, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2010…
Art. 50 Abs. 1 32000D0265Diese Finanzregelung ist auf die Annahme des Haushaltsplans hinsichtlich der erforderlichen Einnahmen und Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den in…