Erwägungsgrund 2 32008D0172Aufgrund der Empfehlungen des EU Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag Albaniens sollte der Beitrag Albaniens angenommen werden.
Erwägungsgrund 2 32006D0267BESCHLUSS BiH/8/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2006 zur Änderung des Beschlusses BiH/1/2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina sowie des Beschlusses BiH/3/2004 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2006/267/GASP)
Aufgrund der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation (Operation Commander) zum Beitrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist der…
Erwägungsgrund 2 32006D0499BESCHLUSS MONUC SPT/1/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. Mai 2006 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (2006/499/GASP)
Aufgrund der Empfehlungen des EU-Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag der Türkei sollte der Beitrag der Türkei angenommen werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0732BESCHLUSS BiH/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)
Aufgrund der Empfehlung des EU-Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 20. September 2004 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen,…
Erwägungsgrund 2 32006D0675BESCHLUSS 2006/675/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation (EU-Operation Commander) und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu einem Beitrag…
Erwägungsgrund 2 32009D0758BESCHLUSS ATALANTA/7/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/758/GASP)
Der Beitrag Montenegros sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und dem Ratschlag des Militärausschusses der Europäischen Union zu…