Erwägungsgrund 2 32008D0172Aufgrund der Empfehlungen des EU Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag Albaniens sollte der Beitrag Albaniens angenommen werden.
Erwägungsgrund 2 32006D0675BESCHLUSS 2006/675/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation (EU-Operation Commander) und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu einem Beitrag…
Erwägungsgrund 1 32004D0822BESCHLUSS BiH/5/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 3. November 2004 zur Änderung des Beschlusses BiH/1/2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina sowie des Beschlusses BiH/3/2004 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/822/GASP)
Aufgrund der Empfehlung des EU-Operation Commanders zum Beitrag Albaniens ist der EUMC übereingekommen, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee die…
Erwägungsgrund 2 32004D0732BESCHLUSS BiH/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)
Aufgrund der Empfehlung des EU-Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 20. September 2004 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen,…
Erwägungsgrund 2 32010D0184BESCHLUSS ATALANTA/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. März 2010 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/184/GASP)
Im Anschluss an das Angebot der Ukraine, zur Operation Atalanta beizutragen, und nach der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und der Stellungnahme…
Erwägungsgrund 2 32009D0446BESCHLUSS ATALANTA/5/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 10. Juni 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/446/GASP)
Der Beitrag Kroatiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union…