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Bei der Annahme des Beschlusses Nr. 140/2001 stellten die EG und Norwegen in einer gemeinsamen Erklärung fest, dass der nichtlandwirtschaftliche Teilbetrag der Zölle auf die Waren in Tabelle I des Protokolls Nr. 3 aufzuheben sei. Auf dieser Grundlage wurden Erörterungen zwischen Beamten der Kommission und Norwegens geführt und am 11. März 2004 zum Abschluss gebracht. Die neuen Zollzugeständnisse werden durch einen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen umgesetzt.
Das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen einerseits und das…
Durch den Beschluss Nr. 3 des Assoziationsrates EG-Rumänien wurde das Protokoll Nr. 3 zum Europa-Vertrag geändert. In diesem Beschluss sind eine vollständige…
Das EWR-Erweiterungsabkommen sieht ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen EG-Norwegen von 1973 vor. In diesem Zusatzprotokoll sind neue zollfreie…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Das EWR-Erweiterungsübereinkommen umfasst ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen EG-Norwegen von 1973 (im Folgenden das „Protokoll“ genannt), in dem die…
Für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Zollkontingente gilt Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.