Erwägungsgrund 4 32005D0567BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juli 2005 zur Aussetzung des Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse in Form von handelshemmenden Maßnahmen und Praktiken der Republik Östlich des Uruguay im Handel mit Scotch Whisky (2005/567/EG)
Die Kommission stellte nach ordnungsgemäßer Konsultation in dem gemäß der Verordnung eingesetzten Beratenden Ausschuss fest, dass genügend Beweise vorliegen, um…
Art. 9 Abs. 2 32006D1016BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2006 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (2006/1016/EG)
Die Kommission legt bis 31. Juli 2013 einen Abschlussbericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor.
Art. 12 32004D0919BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität (2004/919/EG)
Der Rat überprüft die Durchführung dieses Beschlusses bis zum 30. Dezember 2007.
Erwägungsgrund 12 32008R0213VERORDNUNG (EG) Nr. 213/2008 DER KOMMISSION vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG im Hinblick auf die Überarbeitung des Vokabulars (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für das öffentliche Auftragswesen —
Erwägungsgrund 14 32005D0388BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302) (2005/388/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses —
Erwägungsgrund 7 32008D0264BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/264/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —