Erwägungsgrund 5 32015D2096
Parallel zu der Gemeinsamen Aktion 2006/184/GASP hat die Europäische Union einen Aktionsplan zur Bekämpfung von biologischen Waffen und von Toxinwaffen angenommen, in dem sich die Mitgliedstaaten bereit erklärt haben, den VN jedes Jahr im April Ergebnisberichte über die vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) und dem VN-Generalsekretär Listen der einschlägigen Experten und Laboratorien vorzulegen, um Untersuchungen über einen mutmaßlichen Einsatz chemischer und biologischer Waffen zu erleichtern.