Erwägungsgrund 3 32004D0828BESCHLUSS DES RATES vom 2. November 2004 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen in der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und über die Genehmigung und Unterzeichnung der ergänzenden Gemeinsamen Absichtserklärung (2004/828/EG)
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommen angenommen wird, erscheint es wünschenswert, diese zwei am…
Erwägungsgrund 3 32004D0903BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2004 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, und über die Genehmigung und Unterzeichnung der ergänzenden Gemeinsamen Absichtserklärung (2004/903/EG)
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, erscheint es wünschenswert, diese zwei am…
Erwägungsgrund 3 32005D0035BESCHLUSS DES RATES vom 7. Dezember 2004 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, und über die Genehmigung und Unterzeichnung der Absichtserklärung (2005/35/EG)
Unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, erscheint es wünschenswert, diese zwei…
Erwägungsgrund 2 32005D0492BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (2005/492/EG)
Das am 4. März 2004 paraphierte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32004D0849Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0860BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (2004/860/EG)
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.