Erwägungsgrund 2 32004D0849Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0860BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (2004/860/EG)
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32005D0517BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an Programmen der Gemeinschaft (2005/517/EG)
Das am 2. September 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0766BESCHLUSS DES RATES vom 13. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (2005/766/EG)
Das am 2. April 2003 paraphierte Abkommen wurde vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses am 3. Februar 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32005D0781BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (2005/781/EG)
Das am 3. Dezember 2002 paraphierte Abkommen wurde vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses am 19. Januar 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32005D0371BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/371/EG)
Das am 18. Dezember 2004 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.