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Das Abkommen zwischen der EG und Chile über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen im Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und sonstigen Waren sowie über den Tierschutz (nachstehend „das Abkommen“ genannt) enthält angesichts der Bedeutung des Tierschutzes und des Zusammenhangs zwischen Tierschutz und Tiergesundheit das Ziel, Tierschutznormen aufzustellen und diese unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den zuständigen internationalen Normenorganisationen zu prüfen. Gemäß Anlage 1c des Abkommens geht es dabei insbesondere um die Ausarbeitung von Normen für die Betäubung und Schlachtung von Tieren.
Das chilenische Landwirtschaftsministerium und die Delegation der Europäischen Kommission in Chile veranstalten im November 2004 in Santiago de Chile ein…
Der Tierschutz ist ein Gemeinschaftswert, der im Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben wurde, das dem Vertrag zur…
Die Gemeinschaft bemüht sich um einen hohen Tierschutzstandard in Tierpopulationen weltweit, insbesondere hinsichtlich des Handels. Sie unterstützt die…
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 werden die in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.