Erwägungsgrund 1 32005R0305Mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 werden die in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 1 32004R1553VERORDNUNG (EG) Nr. 1553/2004 DER KOMMISSION vom 31. August 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 hinsichtlich der Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko
Mit der Verordnung Nr. 1362/2000 werden die Zollvorschriften des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko durch die Gemeinschaft umgesetzt .
Erwägungsgrund 1 32005D0106BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/106/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Erwägungsgrund 2 32007R0566VERORDNUNG (EG) Nr. 566/2007 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2007 zur Streichung der Republik Chile von der Liste der begünstigten Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen
Die Aufnahme aller Chile nach dem Allgemeinen Zollpräferenzschema der Gemeinschaft gewährten Zollpräferenzen in das Abkommen zur Gründung einer Assoziation…
Art. 1 Abs. 1 32005D0269BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (2005/269/EG)
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits…
Erwägungsgrund 1 32007D0611BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/611/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…