Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, bestimmt nach Maßgabe der in dem Abkommen festgelegten Voraussetzungen, dass die Schweiz, und soweit anwendbar, die Gemeinschaft dieses Abkommen ab dem 1. Januar 2005 umsetzen und anwenden.
Das Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Zeitpunkt der Anwendung des…
Die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates setzt voraus, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft den Bestimmungen jener Richtlinie gleichwertige…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich…
Die Gemeinschaft hat beschlossen, entsprechend dem Antrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft in das Abkommen Regelungen einzubeziehen, die denjenigen der…
Nicht alle der betroffenen Drittländer werden in der Lage sein, die Maßnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 vor dem 1. Januar 2005 umzusetzen. Darüber hinaus wird…
Gemäß Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens sowie gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.