Beschluss EUPOL Kinshasa/1/2004 des politischen und sicherheitspolitischen Komitees vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Adílio CUSTÓDIO vorgeschlagen —
Erwägungsgrund 2 32004D0931
Erwägungsgrund 2 32004D0931Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen