Gesetze
Gesetz wird geladen …
1. Die Gemeinschaft gestattet die zollfreie Einfuhr folgender Erzeugnisse und Mengen bei jährlicher Erhöhung der Menge um 5 %. KN-Code Bezeichnung Menge 0703 20 00 Knoblauch 30 Tonnen ex 0806 10 10 Weintrauben (1.1. bis 14.7.) 1 500 Tonnen 0810 50 00 Kiwi 1 000 Tonnen 2. Die Gemeinschaft gestattet die zollfreie Einfuhr folgender Erzeugnisse und Mengen. KN-Code Bezeichnung Menge 0303 29 00 Andere Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets 725 Tonnen 0303 78 12 Patagonischer Seehecht 0303 78 19 Seehecht — andere 0304 20 53 Gefrorene Fischfilets von Makrelen 0304 20 56 Gefrorene Fischfilets von Patagonischen Seehechten 0304 20 58 Gefrorene Fischfilets von anderen Seehechten 0304 20 91 Gefrorene Fischfilets vom Neuseeländischen Grenadier 0304 20 95 Andere gefrorene Fischfilets 0304 90 05 Surimi KN-Code Bezeichnung Menge 1604 15 19 Zubereitete oder haltbar gemachte Makrelen 90 Tonnen
„ANHANG Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur soll der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis dienen; maßgebend für…
Für Unionseinfuhren von zubereitetem oder haltbar gemachtem Fisch aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus , Fische der…
Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnungen nur als erläuternder Hinweis zu verstehen; maßgebend…
Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als erläuternder Hinweis zu verstehen; maßgebend für…
(1) Die Zollbefreiung gilt nur für den Wertzoll. ANHANG IX TÜRKEI Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut…
Jährliche Zollkontingente für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in Norwegen in die Gemeinschaft Laufende Nummer KN-Code Beschreibung Jährliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.