Erwägungsgrund 1 32005D0192
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ist nach dem Beschluss 2004/896/EG des Rates am 12. Dezember 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.