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Die Kommission hat durch den oben genannten Beschluss 94/140/EG einen kommissionsinternen Beratenden Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (nachstehend „der Ausschuss“) eingesetzt, der die Aufgabe hat, die Kommission bei allen Fragen, die die Prävention und Bekämpfung von Betrugsdelikten und sonstigen Unregelmäßigkeiten oder die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander bzw. mit der Kommission bei der Betrugsbekämpfung betreffen, zu beraten.
Unbeschadet der Kontakte gemäß Absatz 1 legt die Kommission, falls sie der Ansicht ist, dass aufgrund der Art der Unregelmäßigkeiten gleiche oder ähnliche…
Bei der Kommission wird ein Beratender Ausschuß für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung, nachstehend „der Ausschuß“ genannt, eingesetzt.
Unbeschadet der Kontakte gemäß Absatz 1 legt die Kommission, falls sie der Ansicht ist, dass aufgrund der Art der Unregelmäßigkeiten gleiche oder ähnliche…
Der Ausschuss kann im Hinblick auf eine bessere Organisation der engen und regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen den für die Betrugsbekämpfung zuständigen…
Der Beratende Ausschuss ist befugt, auf Antrag der Europäischen Kommission , der Verwaltungskommission oder auf eigene Initiative: a) über allgemeine oder…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.