Art. 2 32004D0931BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Art. 3 32006D0725BESCHLUSS 2006/725/GASP DES RATES vom 17. Oktober 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 2 32013D0446BESCHLUSS 2013/446/GASP DES RATES vom 6. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. er gilt bis zum 15. September 2013.
Art. 3 32005D0296BESCHLUSS 2005/296/GASP, JI DES RATES vom 24. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32005D0365BESCHLUSS 2005/365/GASP DES RATES vom 14. April 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Bulgarien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.