Erwägungsgrund 7 32006D0539BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde (2006/539/EG)
Die Gemeinschaft hat das Antigua-Übereinkommen im Einklang mit dem Beschluss 2005/26/EG des Rates am 13. Dezember 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 6 32005D0026Das Antigua-Übereinkommen liegt seit dem 14. November 2003 in Washington DC in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Unterzeichnung auf; gemäß seinem Artikel…
Erwägungsgrund 6 32006D0539BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde (2006/539/EG)
Das Antigua-Übereinkommen lag gemäß seinem Artikel XXVII vom 14. November 2003 bis zum 31. Dezember 2004 in Washington DC in den Vereinigten Staaten von Amerika…
Art. 1 32006D0539BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde (2006/539/EG)
Das Antigua-Übereinkommen wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Erwägungsgrund 5 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, das Abkommen zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dieses Abkommens zu genehmigen.