Erwägungsgrund 1 32005D0269
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (nachstehend „Assoziationsabkommen“ genannt) ist am 18. November 2002 in Brüssel im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet worden.