Erwägungsgrund 2 32006D0958BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (2006/958/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32008D0669BESCHLUSS 2008/669/GASP DES RATES vom 16. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0296BESCHLUSS 2005/296/GASP, JI DES RATES vom 24. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0528BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32004D0859BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/859/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0690BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (2005/690/EG)
Das Abkommen ist zu genehmigen —