Beschluss der Kommission vom 3. Januar 2005 zur Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EG) Nr. 769/2002 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Cumarin mit Ursprung in der Volksrepublik China durch Einfuhren von aus Indien oder Thailand versandtem Cumarin, ob als Ursprungserzeugnis Indiens oder Thailands angemeldet oder nicht (2005/3/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005D0003
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