Erwägungsgrund 1 32005D0336
Der BAE-FU soll seine Stellungnahmen unter Anwendung eines Systems zur Stimmengewichtung abgeben, wenn er gemäß Absatz 5 Buchstabe g des Beschlusses des Rates vom 16. Dezember 1980 vorrangige Maßnahmen zur Leistung vorzugsweiser Unterstützung definiert.