Erwägungsgrund 6 32005D0357BESCHLUSS DES RATES vom 22. December 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/357/EG)
Es notwendig ist, eine einfache und schnelle Regelung für mögliche Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 6 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Es ist notwendig, eine einfache und schnelle Regelung für mögliche Anpassungen der Anhänge 1 und 2 des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 6 32005D0356BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/356/EG)
Es ist notwendig, ein einfaches und schnelles Verfahren für mögliche Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 5 32004D0911BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums (2004/911/EG)
Es ist notwendig, ein einfaches und schnelles Verfahren für eventuelle Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —
Art. 13 Abs. 5 Buchst. a 32004R0852eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen, die nach Ansicht des betreffenden Mitgliedstaats angepasst werden müssen, und die Art der angestrebten…
Erwägungsgrund 21 32008R1333VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Effizienz ist es erforderlich, die Fristen, die normalerweise im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle Anwendung finden, für den Erlass…