Erwägungsgrund 1 32005D0353
Am 16. Oktober 2001 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein, das sicherstellen soll, dass das Fürstentum Liechtenstein Regelungen erlässt, die den in der Gemeinschaft anzuwendenden Regelungen zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind.