Erwägungsgrund 4 32005D0356
Gemäß dem Beschluss 2004/828/EG und unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, wurde das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft am 15. November 2004 unterzeichnet.