Erwägungsgrund 4 32005D0357
Gemäß dem Beschluss 2004/903/EG und unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, wurde das Abkommen am 7. Dezember 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.