Art. 2 32005D0386BESCHLUSS 2005/386/GASP DES RATES vom 14. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0447BESCHLUSS 2005/447/GASP DES RATES vom 14. März 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Beteiligung der Argentinischen Republik an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0593BESCHLUSS 2005/593/GASP DES RATES vom 18. Juli 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über die Beteiligung der Republik Chile an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0044BESCHLUSS 2005/44/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0109BESCHLUSS 2005/109/GASP DES RATES vom 24. Januar 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die Beteiligung des Königreichs Marokko an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0244BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss eines Marktzugangsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam (2005/244/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Gemeinschaft zu…